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Bäckerei haftet nicht für behauptete Verletzung an Latte Macchiato Glas
Von Mitarbeitern einer Bäckereifiliale kann nicht verlangt werden, jedes ausgegebene Glas eingehend auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Es muss nur eine Sichtprüfung auf erkennbare Bruchstellen und scharfe Kanten erfolgen. Darauf weist das Landgericht Frankenthal (Pfalz) in einer aktuellen Entscheidung hin und bestätigt damit das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Speyer.