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Betriebsrat bei Fluggesellschaft Malta Air darf vorerst betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte ausüben
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der am Stationierungsort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland auch vor der rechtskräftigen Entscheidung über das Bestehen einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit an diesem Stationierungsort betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte ausüben darf. Im Fall klagt die Fluggesellschaft Malta Air, eine Tochter von ...