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Wohnungseigentümergemeinschaft darf Teich stilllegen und neu bepflanzen
Die Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung muss es hinnehmen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt, einen auf der Wohnanlage befindlichen Teich stillzulegen und neu zu bepflanzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.