Aktuelle News
Keine rückwirkende Gewährung eines Ehrensolds
Wer ehrenamtlich als Bürgermeister gearbeitet hat, kann später eine lebenslange finanzielle Absicherung (den sogenannten Ehrensold) bekommen. Seit einer Gesetzesänderung 2024 gilt: Man darf diesen Ehrensold auch dann erhalten, wenn man gleichzeitig im öffentlichen Dienst angestellt ist. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Mainz klargestellt, dass diese Regelung nicht rückwirkend für die Vergangenheit gilt.