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Wucher oder Verstoß gegen die guten Sitten beim Kauf eines Dressurpferds für 710 000 Euro, das nur 310 000 Euro wert war
Das Landgericht Osnabrück hatte sich mit der Frage der Nichtigkeit eines Pferdekaufsvertrags zu beschäftigten. Die Käuferin und Klägerin meinte, dass der Pferdekauf wegen Wuchers oder Verstoß gegen die guten Sitten nichtig sei und verlangte eine Rückabwicklung des Kaufs.