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BGH weist Klage zahlreicher Sägewerke um Schadenersatz im Rundholz-Kartell an OLG zurück
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben, in dem das Land Baden-Württemberg wegen des sogenannten Rundholz-Kartells dem Grunde nach zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden ist. Auch soweit die Klage teilweise abgewiesen wurde, ist das Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.