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Nachbar unterliegt mit Eilantrag gegen Weingut-Hoffest wegen Lärmimmissionen
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat den Antrag eines Anwohners auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick auf etwaige zu erwartende Lärmimmissionen durch ein für Mitte August geplantes Hoffest auf einem in seiner Nachbarschaft liegenden Weingut abgelehnt.