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Verbreiten eines gefälschten Fahndungsplakats ist als Urkundenfälschung strafbar
Wer ein gefälschtes Fahndungsplakat mit Polizeiwappen verbreitet, begeht eine Straftat nach § 267 StGB durch den Gebrauch einer unechten Urkunde. Da ein offizielles Plakat ein rechtlich relevantes Fahndungshilfsmittel der Strafverfolgung darstellt, kommt ihm eine entscheidende Beweisfunktion zu. Dies hat das Bayerische Oberstes Landesgericht entschieden.