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Wohnortnähe schlägt Konfession bei Schulplatzvergabe an Bekenntnisschule
Die Katholische Grundschule (KGS) Nikolausschule Bonn ist verpflichtet, eine konfessionslose Schülerin vorläufig zum Schuljahr 2026/2027 aufzunehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. August 2026 entschieden und damit die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.