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Nach Kündigung durch die Mieterin: Ex-Partner verliert jeden Anspruch auf die Wohnung
Wer nicht im Mietvertrag steht - hier Ex-Partner - und nach Auszug und Kündigung durch den eigentlichen Mieter in einer Wohnung verbleibt, besitzt keinerlei Besitzrecht gegenüber dem Vermieter - auch nicht stillschweigend. Der Vermieter kann seinerseits Schadensersatz- und Herausgabeansprüche gegen die vertragsfremde Person geltend machen.