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Erfolglose Beschwerden von nicht zu den kommunalen Direktwahlen in Niedersachsen zugelassenen Bewerbern
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat die Beschwerden von drei Bewerbern nicht zugelassener Wahlvorschläge gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Oldenburg (Az.: 6 B 4195/26), Lüneburg (Az.: 1 B 76/26) und Göttingen (Az.: 1 B 229/26) zurückgewiesen, mit denen die Eilanträge der Bewerber auf vorläufige Zulassung zu den Landratswahlen in den Landkreisen Friesland bzw. Lüneburg bzw. zu der Bürgermeisterwahl der Stadt Herzberg am Harz jeweils abgelehnt worden ...