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Keine Gebührenfreiheit trotz Pachtzahlung: Für Außenwerbung muss zusätzlich Sondernutzungsgebühr bezahlt werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Unternehmens gegen die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für den Betrieb einer Werbeanlage im Gebiet der Stadt Koblenz abgewiesen.