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Versprühen von Pfefferspray in der Schülertoilette führt zum sofortigen Unterrichtsausschluss
Ein Schüler, der in der Schülertoilette Pfefferspray versprüht, darf für die Dauer von zehn Schultagen sofort vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.