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Keine Gefährlichkeit eines Hundes bei artgerechtem Abwehrverhalten
Das Verwaltungsgericht Mainz hat dem Eilantrag eines Hundehalters, dessen Hund von einer Verbandsgemeinde als "gefährlich" eingestuft worden war, stattgegeben. Anlass für die Einstufung des Hundes als "gefährlich" im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde war ein Beißvorfall, der bei einem Familientreffen stattgefunden hatte. Der Hund biss einer Person in die Lippe, sodass sie operiert werden musste.