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Kein Schwein im 4. Stock: Schwein darf nicht in Altbauwohnung gehalten werden
Die Haltung eines einzelnen Schweins im 4. Stock eines Berliner Altbaus ohne frei zugänglichen Auslauf sowie Wühl- und Suhlmöglichkeiten verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.