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Oberverwaltungsgericht stoppt Baumrodung zum Schutz der Haselmaus
Die Bäume auf dem Gelände eines Maschinenbauunternehmens in Paderborn dürfen zum Schutz der Haselmaus vorläufig nicht gerodet werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat auf den Eilantrag des BUND NRW eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die II. Änderung des Bebauungsplans Nr. SN 282 der Stadt Paderborn vorläufig außer Vollzug gesetzt worden ist. Das hat zur Folge, dass keine Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplans getroffen werden ...