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BGH schränkt Risikoausschluss der Unfallversicherung bei Rennstreckenfahrten ein
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Ausschluss des Versicherungsschutzes für Unfälle mit Kraftfahrzeugen bei Fahrtveranstaltungen, "bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt", nur Wettkämpfe erfasst, bei denen Platzierung und Sieg von der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abhängen.