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Ausländerbehörde darf Familie nach Sri Lanka abschieben
Die Abschiebung einer 7-köpfigen Familie aus Sri Lanka darf trotz Schulbesuchs und Integration stattfinden, da die Familie seit der gerichtlich bestätigten Ablehnung ihrer Asylanträge ausreisepflichtig ist. Ein Vertrauen auf ein Bleiberecht konnte nicht entstehen. Trotzdem ist die Familie nicht freiwillig ausgereist, sodass eine Abschiebung stattfinden darf. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.