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Grobe Fahrlässigkeit entbindet Bank nicht Geld bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen unverzüglich zu erstatten
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Bank den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs sofort erstatten muss, auch wenn sie meint, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt. Die deutsche Rechtsprechung sah dies bisher in der Regel anders.