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Kein Schadensersatz nach Pferdeunfall bei Wallfahrt
Das LG Paderborn hat die Schadensersatzklage eines Pferdebesitzers gegen ein Erzbistum abgewiesen. Nachdem sein Pferd im September 2022 bei einer Wallfahrt von seiner Weide ausgebrochen und gestürzt sein soll, verlangte der Kläger rund 158.500 Euro Schadensersatz. Das Tier sei als Reitpferd nicht mehr zu gebrauchen und so wertlos.