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Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 für verfassungswidrig
Mit in öffentlicher Sitzung verkündeten Beschlüssen hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen über die Besoldung der Richter und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (konkret: Grundgehälter der Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3) in den Jahren 2013 und 2014 mit dem Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar sind. Da die Entscheidung über die ...