Der Klage wegen Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule gegen etwa 20 Beklagte wurde im Wesentlichen stattgegeben. Dies hat das Landgericht Berlin mit seiner Entscheidung nunmehr bekanntgegeben.
In vorliegenden Fall waren bereits durch ein Versäumnisteilurteil zwei
Beklagte zur Räumung verurteilt worden; dieses Urteil war aufgrund von deren
unbekannter Adresse öffentlich zugestellt worden.
Kein dauerhaftes Wohnrecht in Vereinbarung vorgesehen
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dem Land Berlin
stehe als Eigentümer das Recht zu, die Herausgabe der Räume von den dort Wohnhaften
zu verlangen. Diesen stehe aus einer Vereinbarung vom 2. Juli 2014, die sie damals mit
dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geschlossen hatten, kein dauerhaftes
Wohnrecht zu. Es habe sich bei dieser Vereinbarung nur um eine vorübergehende
Übereinkunft gehandelt, um die damalige angespannte Situation zu deeskalieren. Danach
sei es nicht mehr zu einer konkreten Regelung eines Bleiberechts gekommen.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Landgericht Berlin
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:12.07.2017
- Aktenzeichen:29 O 409/16