Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) verpflichtet, in Wohngebäuden von Anwohnern in der Nähe des neuen Flughafens BER die Wohnküche, eine Wohndiele und einen Wintergarten in das Schallschutzprogramm einzubeziehen.
Nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses besteht ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen nur für Räume, die Wohn- bzw. Aufenthaltsräume sind. Nur dort ist am Tag der Schutz der Kommunikation geboten. Bei den Küchen der Kläger handelt es sich um Wohnküchen, weil sie trotz ihrer geringen Größe nicht nur der Zubereitung von Mahlzeiten, sondern ebenfalls dem Wohnen dienen. Dies gilt auch für eine Wohndiele, die als Hauseingangsbereich und gleichermaßen als Wohnzimmer genutzt wird. Eine Schutzbedürftigkeit hat das Oberverwaltungsgericht allerdings nicht für einen Raum gesehen, der überwiegend als Hauseingangsbereich und nur untergeordnet als Arbeitszimmer dient.
Schallschutz auch für Wintergarten und Kinderzimmer in ausgebautem Spitzboden bejaht
Ferner hat das Oberlandesgericht Schallschutz für einen Wintergarten zugesprochen, der zur Wohnnutzung geeignet ist. Schutzbedürftig ist zudem ein ohne Baugenehmigung als Kinderzimmer ausgebauter Spitzboden. Nach der aktuellen Bauordnung des Landes Brandenburg spielt es insoweit keine Rolle, dass der Raum die ursprünglich erforderliche Mindestraumhöhe nicht einhält.
Mängel der schalltechnischen Objektbeurteilung nicht bestätigt
Soweit in einem Verfahren einzelne Mängel der schalltechnischen Objektbeurteilung gerügt wurden, ist das Oberverwaltungsgericht dem nicht gefolgt. Insbesondere haben die Kläger keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Außendämmung anstelle der von der Beklagten vorgesehenen Innendämmung.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Flughafen BER: Anwohner-Klagen zum Lärmschutz überwiegend erfolglos ( Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgUrteil[Aktenzeichen: OVG 6 A 6.14 und OVG 6 A 13.14] )
- Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel haben keinen Anspruch auf neuen Schallschutz ( Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgUrteil[Aktenzeichen: OVG 6 A 10.14, 14.14, 18.14 und 23.14] )
- Anwohner des Flughafens Berlin Brandenburg haben Anspruch auf uneingeschränkten Schallschutz am Tage ( Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgUrteil[Aktenzeichen: OVG 11 A 7.13, OVG 11 A 14.13, OVG 11 A 15.13 und OVG 11 A 19.13] )
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:03.07.2018
- Aktenzeichen:OVG 6 A 1.17, 3.17 und 13.17