Landgericht Leipzig verurteilt Stadt- und Kreissparkasse Leipzig wegen fehlerhafter Beratung bei Erwerb der KTG Agrar AG

Das Landgericht (4 O 3214/16) hat die beklagte Sparkasse verurteilt, der Klägerin die investierte Summe abzüglich der erhaltenen Zinszahlungen Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihe zu zahlen.

Das Landgericht hat einen konkludenten Beratungsvertrag angenommen, weil die Sparkasse die Anlage empfohlen hatte. Das Landgericht hat richtig erkannt, dass dem auch nicht entgegensteht, dass es auf der Abrechnung hieß: „ für das Geschäft wurde keine Anlageberatung erbracht“. Es handelt sich vorliegend gerade nicht um ein sog. execution- only- Geschäft, wie die Beklagte fehlerhaft behauptete.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine anlage- und objektgerechte Beratung nicht erfolgte, weil über die Risiken nicht aufgeklärt wurde, denn dies konnte der Berater, der als Zeuge vernommen wurde, gerade nicht glaubhaft darlegen.