BGH: Kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwalt zulässig

Ein Rechtsanwalt ist berechtigt eine kostenlose Erstberatung anzubieten. Darin liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Gebührenunterschreitung gemäß § 49b Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bot ein Rechtsanwalt im Juni 2014 in einer Anzeige eine kostenlose Erstberatung in Verkehrsunfallsachen an. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hielt dies für unzulässig und erteilte eine belehrende Ermahnung. Sie sah in dem Angebot der kostenlosen Erstberatung eine unzulässige Gebührenunterschreitung. Da der Rechtsanwalt anderer Ansicht war, klagte er gegen die belehrende Ermahnung. Der Anwaltsgerichtshof Brandenburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Rechtsanwaltskammer.

Kein Verstoß gegen Berufspflichten Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Rechtsanwaltskammer zurück. Die belehrende Ermahnung sei rechtswidrig. Der Rechtsanwalt habe nicht durch das Angebot einer kostenlosen Erstberatung gegen berufsrechtliche Pflichten verstoßen.

Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatung anbieten Zwar sei es nach § 49b Abs. 1 BRAO unzulässig, so der Bundesgerichtshof, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsehe. Dieses sehe aber keine bestimmte Gebühr für eine Erstberatung vor. Damit gebe es keine Mindestgebühr, die unter Verstoß des § 49b Abs. 1 BRAO unterschritten werden könne.

  • Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
    • Amtsgericht SteinfurtUrteil[Aktenzeichen: 21 C 979/13]
  • Vorinstanz:
    • Anwaltsgerichtshof BrandenburgUrteil[Aktenzeichen: AGH I 2/15]
  • Gleichlautende Entscheidung:
    • Landgericht EssenUrteil[Aktenzeichen: 4 O 226/13]

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Bundesgerichtshof
  • Entscheidungsart:Urteil
  • Datum:03.07.2017
  • Aktenzeichen:AnwZ (Brfg) 42/16

Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)