Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden der Abgasproblematik keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall verklagte die Klägerin aus Ballenstedt die Volkswagen AG auf 12.000 Euro. Im Januar 2016 kaufte die damals 66-jährige Frau von einem Händler in Hoym einen gebrauchten VW Golf Plus TDI für 12.000 Euro mit einer Gesamtfahrleistung von rund 43.000 Kilometern. Wegen der im Fahrzeug verbauten sogenannten Schummelsoftware meinte die Klägerin, von der Volkswagen AG getäuscht und betrogen worden zu sein.
Abgasproblematik war aufgrund umfassender Berichterstattung in den Medien bekannt
Landgericht Magdeburg und Oberlandesgericht Naumburg wiesen die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht führte aus, dass die Klägerin aufgrund der im September 2015 einsetzenden umfassenden Berichterstattung in den Medien die Abgasproblematik kannte. Zudem hatte die Volkswagen AG selbst die Öffentlichkeit mit einer sogenannten Ad-hoc Mitteilung am 22. September 2015 über Unregelmäßigkeiten im Zusammengang mit der Software bei den EA 189 Dieselmotoren informiert. Damit hatte Volkswagen keinen Vorsatz mehr, Käufer zu schädigen.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Diesel-Abgasskandal: Fahrzeugkäufer hat bei Erwerb des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Skandals keinen Anspruch auf Schadensersatz ( Oberlandesgericht DresdenUrteil[Aktenzeichen: 9 U 2067/18] )
- Diesel-Abgasskandal: Käufer hat Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ( Landgericht DüsseldorfUrteil[Aktenzeichen: 7 O 166/18] )
- Vorinstanz:
- Landgericht MagdeburgUrteil[Aktenzeichen: 10 O 325/18]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Oberlandesgericht Naumburg
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:24.07.2019
- Aktenzeichen:5 U 37/19