Rechtmäßige Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat im einstweiligen Rechtschutzverfahren die offensichtliche Rechtmäßigkeit der von der Stadt Eckernförde verfügten Nutzungsuntersagungen hinsichtlich von Ferienwohnungen bestätigt.

Die Antragsteller in den beiden Verfahren sind Eigentümer von für dauerhaftes Wohnen genehmigten Wohnungen an der Eckernförder Hafenspitze. Ohne entsprechende Bau-genehmigung nutzten und vermarkteten die Antragsteller die Immobilien ausschließlich als Ferienwohnungen. Die Stadt untersagte den Antragstellern die weitere Nutzung als Ferienwohnung und ordnete die sofortige Vollziehung der Verfügungen an.

Ferienwohnung ist und war genehmigungsunfähig
Die Richter lehnten die hiergegen gerichteten Eilanträge ab und stellten fest, dass das Interesse der Antragsteller hinter dem Interesse der Stadt, eine illegale Nutzung zu unterbinden, zurückzutreten habe. Die Nutzung als Ferienwohnung sei formell und materiell baurechtswidrig und auch nicht offensichtlich genehmigungsfähig. Die seitens der Stadt wirksam beschlossene Veränderungssperre für das Baugebiet, mit der das Wohnquartier "Jungsfernstieg Nord-Hafenspitze" dauerhaft und ganzjährig lebendig und attraktiv gehalten werden solle, stünde einer entsprechenden Nutzungsänderung entgegen. Auch schon vor der Veränderungssperre sei die Nutzung als Ferienwohnung jedenfalls nicht offensichtlich genehmigungsfähig gewesen. Die Richter sahen auch sonst keine Anhaltspunkte für ein willkürliches Verhalten der Stadt. Die faktische Nutzung des Eigentums als Ferienwohnung, die getätigten Investitionen und mögliche Steuernachteile seien nicht geeignet, Vertrauenstatbestände zugunsten der Antragsteller zu begründen, die es geboten hätte, von einem Einschreiten im Einzelfall abzusehen.

    Angaben zum Gericht:

    • Gericht:Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
    • Entscheidungsart:Entscheidung
    • Aktenzeichen:8 B 9/20 & 8 B 8/20

    Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ku)