Einem Wohnungsmieter steht kein Anspruch auf Erlaubnis einer Untervermietung zu, wenn die Untermiete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin wollte Anfang des Jahres 2020 ein Zimmer an einen
Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Dem Mieter stehe kein Anspruch auf Ersatz eines Mietausfallschadens zu, da kein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis bestanden habe.
Untermiete verstößt gegen Mietpreisbremse
Die begehrte Untermieterlaubnis stehe nach Ansicht des Landgerichts nicht im Einklang mit der Rechtsordnung, sondern im Widerspruch zum sozialen Wohnraummietrecht des BGB. Es liege ein Verstoß gegen die Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt vor. Diese Vorschriften binden grundsätzlich auch den Mieter, der im Verhältnis zu seinem Untermieter als Vermieter einzustufen sei. Unerheblich sei, ob der Untermieter mit dem Mietpreis einverstanden ist.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Vorinstanz:
- Amtsgericht Berlin-NeuköllnUrteil[Aktenzeichen: 13 C 40/21]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Landgericht Berlin
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:26.04.2022
- Aktenzeichen:65 S 221/21