Die Strafbarkeit wegen der Versendung eines Dick-Pics rechtfertigt keine Wohnungsdurchsuchung. Eine solche wäre unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Görlitz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 wurde die Wohnung eines jungen Mannes aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Bautzen durchsucht. Hintergrund dessen war ein Ermittlungsverfahren gegen den jungen Mann wegen Versendung eines Penisbildes an eine Frau. Gegen den Durchsuchungsbeschluss legte der Beschuldigte Beschwerde ein.
Rechtswidrigkeit der Wohnungsdurchsuchung wegen Unverhältnismäßigkeit
Das Landgericht Görlitz entschied, dass der Durchsuchungsbeschluss unverhältnismäßig und daher rechtswidrig sei. Im konkreten Fall sei allenfalls eine besonders geringe Strafe zu erwarten gewesen. Die Versendung des Fotos durch den jungen Beschuldigten stelle lediglich eine eher leicht wiegende Verfehlung dar.
- Vorinstanz:
- Amtsgericht BautzenBeschluss[Aktenzeichen: 49 Gs 127/23]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Landgericht Görlitz
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:07.06.2023
- Aktenzeichen:3 Qs 103/23