Massive und systematische Missachtung der Sperrzeiten rechtfertigt Widerruf der Spielhallenerlaubnis

Werden über einen Zeitraum von 1,5 Jahren die Sperrzeiten für Spielhallen missachtet, bestehen berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Spielhallenbetreibers. Ihm kann dann die glückspielrechtliche Spielhallenerlaubnis entzogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2023 wurde der Betreiberin einer Spielhalle in Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung die glückspielrechtliche Erlaubnis entzogen. Begründet wurde dies damit, dass sie über einen Zeitraum von 1,5 Jahren die gesetzlichen Sperrzeiten für Spielhallen von täglich 1 Uhr bis 6 Uhr nicht eingehalten hatte und sich damit als unzuverlässig für den Betrieb einer Spielhalle erwies. Gegen den Widerruf der Erlaubnis beantragte die Spielhallenbetreiberin Eilrechtsschutz.

Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Spielhallenerlaubnis Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen die Spielhallenbetreiberin. Der Widerruf der Spielhallenerlaubnis sei offensichtlich rechtmäßig. Die Missachtung der gesetzlichen Sperrzeitregelung über einen langen Zeitraum haben gewichtige Zweifel an der Zuverlässigkeit der Spielhallenbetreiberin begründet. Sie biete nicht die Gewähr dafür, dass sie das Spielhallengewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird. Es sei zu beachten, dass die Sperrzeitregelung spielerschützend sei und der Suchtprävention diene.

    Angaben zum Gericht:

    • Gericht:Verwaltungsgericht Düsseldorf
    • Entscheidungsart:Beschluss
    • Datum:29.01.2024
    • Aktenzeichen:3 L 3133/23

    Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)