Das Arbeitsgericht Berlin hat die Probezeitkündigung eines Auszubildenden bei dem Springer- Konzern für wirksam erachtet, der ein Video mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel bei YouTube eingestellt hat.
Der Auszubildende hatte im September 2023 eine Ausbildung zum Mediengestalter im
Springer-Konzern begonnen. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023
bekannte sich der Springer-Konzern eindeutig dazu, zu Israel zu stehen. Der Auszubildende
stellte auf der Plattform „Teams“ als Profilbild den Text „I don’t stand with Israel“ ein. Auf
YouTube veröffentlichte er unter Verwendung von Bildmaterial seiner Arbeitgeberin ein Video
mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ zur Berichterstattung der Arbeitgeberin über den Angriff
der Hamas auf Israel. Springer bewertete dies als Angriff auf seine Unternehmenswerte und sprach innerhalb der vereinbarten Probezeit zwei fristlose Kündigungen des Ausbildungsverhältnisses gegenüber dem Auszubildenden aus. Der Auszubildende beruft sich auf seine Meinungsfreiheit und ist der Auffassung, dass die Kündigungen gegen das Maßregelungsverbot des § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstießen.
Kündigung wirksam
Das Arbeitsgericht hat die erste Kündigung aufgrund einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung
für unwirksam erachtet, die zweite Kündigung jedoch für wirksam. Zur Begründung hat es
ausgeführt, dass das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit und ohne
Verpflichtung zur Angabe eines Grundes gekündigt werden könne. Die Kündigung stelle auch
keine Maßregelung dar, sondern eine berechtigte Wahrnehmung der unternehmerischen
Interessen. Die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit rechtfertige das bei YouTube
eingestellte Video nicht. Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Arbeitsgericht Berlin
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:22.05.2024
- Aktenzeichen:37 Ca 12701/23