OVG bestätigt: Kein Eilrechtsschutz gegen Zaun am Görlitzer Park

Beim Streit um den geplanten Zaun am Görlitzer Park ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat eine Beschwerde des Bezirksamts gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen.

Das VG hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigte Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks richten sollte.
OVG verneint Rechtsschutz für ein Eilverfahren
Das Oberverwaltungsgericht hat der erstinstanzlichen Entscheidung zugestimmt, soweit dort das Eilbedürfnis für eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt wurde, weil u.a. die in Frage stehenden Maßnahmen nicht irreversibel seien. Ob dem Bezirk überhaupt ein Recht zusteht, gerichtlich gegen die Senatsverwaltung vorzugehen, hat das Gericht offengelassen und der Klärung in einem etwaigen Klageverfahren vorbehalten.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:24.09.2024
  • Aktenzeichen:OVG 12 S 15/24

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)