Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen.
Der gekündigte Arbeitnehmer stand seit Anfang 2001 in einem Arbeitsverhältnis zur
Jüdischen Gemeinde zu Berlin als Rabbiner. Nachdem die Arbeitgeberin am 21. Mai 2023
von Beschwerden über den klagenden Arbeitnehmer wegen des Vorwurfs sexueller Gewalt
und von Manipulationen in seiner Position als Gemeinderabbiner Kenntnis erlangt hatte,
kündigte sie das Arbeitsverhältnis am 1. Juni 2023 fristlos. Der Rabbiner hat fristgerecht
Klage gegen die Kündigung erhoben. Er hat die Vorwürfe bestritten und behauptet, soweit es
zu sexuellen Kontakten gekommen sei, sei dies einvernehmlich und ohne Druck erfolgt.
Das Arbeitsgericht hat eine der von der Gemeinde benannten Zeuginnen vernommen. Nach
dem Ergebnis der Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Rabbiner die
Zeugin sexuell belästigt und dabei das ihm von ihr in seiner Position entgegengebrachte
Vertrauen ausgenutzt hat. Er sei ihr in einer von ihm so bezeichneten heiltherapeutischen
Sitzung in seiner Eigenschaft als Rabbiner gegenübergetreten und habe vorgegeben, sie
durch ein Ritual „reinigen“ zu können. Sodann habe er ohne ihr Einverständnis einen
Zungenkuss herbeigeführt, bei dem sie seine Erregtheit habe spüren können. Dieses
Verhalten stelle eine schwere Pflichtverletzung dar, die auch ohne vorherige Abmahnung
und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine fristlose Kündigung aus wichtigem
Grund rechtfertige.
Eine Widerklage der Gemeinde gegen den Rabbiner auf Zahlung hat das Arbeitsgericht
abgewiesen.
Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-
Brandenburg einlegen.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Arbeitsgericht Berlin
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:27.03.2025
- Aktenzeichen:58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23