Kein Einschreiten gegen Lärm des IRONMAN Frankfurt

Die für das Immissionsschutzrecht zuständige 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Anwohners gegen Lärm des IRONMAN Frankfurt abgelehnt.

Ein Anwohner des Untermainkai hatte um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht und begehrte ein Einschreiten der Stadt Frankfurt am Main gegen Lärmbelästigungen durch den IRONMAN Frankfurt. Hierzu sollte die dem Veranstalter erteilte Genehmigung um verschiedene Auflagen mit Dezibel-Grenzwerten ergänzt und eine 24-Stunden-Hotline für Anwohner eingerichtet werden.

Das Gericht führte in seinem ablehnenden Beschluss aus, dass im Rahmen der allein möglichen summarischen Prüfung in dem vorliegenden Eilverfahren eine Anordnung von Auflagen nicht in Betracht komme.

Der Antragsteller habe einen entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Anspruch nicht glaubhaft gemacht. Denn es sei nicht substantiiert vorgetragen, dass eine Überschreitung der in der Freizeitlärm-Richtlinie genannten Immissionsrichtwerte für Mischgebiete zu befürchten sei.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

    Angaben zum Gericht:

    • Gericht:Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
    • Entscheidungsart:Beschluss
    • Datum:27.06.2025
    • Aktenzeichen:8 L 2909/25.F

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)