Die Veranstaltung "Wish for a Baby" kann am 18. und 19. Oktober 2025 wie geplant in Köln stattfinden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und einen auf behördliches Einschreiten gegen einzelne Aussteller der Veranstaltung gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Die Stadt Köln setzte die Veranstaltung, die sich als Kinderwunschmesse versteht, am 19. August 2025 als Ausstellung fest. Die Festsetzung erfolgte unter der Auflage, das Verbot der Vermittlung und das umfassende Verbot der Werbung für Leihmutterschaft sei einzuhalten. Hiergegen wandten sich eine Privatperson und ein eingetragener Verein, der sich gemäß seiner Satzung für die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie einsetzt. Sie brachten u.a. vor, bei einer Durchführung der Veranstaltung ohne weitere Maßnahmen drohe eine Umgehung des Verbots der Leihmutterschaftsvermittlung und der Werbung für Leihmutterschaft sowie des Verbots, bei einer potenziellen Leihmutter eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.
Das Gericht hat den Eilantrag heute mangels Antragsbefugnis als unzulässig abgelehnt. Die betroffenen Normen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und des Embryonenschutzgesetzes bestehen allein im öffentlichen Interesse. Ihre Durchsetzung obliegt den zuständigen Behörden. Sie ermächtigen Private nicht individuell zur gerichtlichen Durchsetzung des Verbots.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Verwaltungsgericht Köln
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:17.10.2025
- Aktenzeichen:1 L 2742/25