Der Baubeginn zweier Unterkunftsgebäude für etwa 420 Flüchtlinge muss vorerst verschoben werden. Eine für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erweist sich als nicht hinreichend bestimmt und deshalb rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau plant schon seit mehreren Jahren den Bau von Flüchtlingsunterkünften auf zwei begrünten Innenhöfen an der Kavalierstraße bzw. der Ossietzkystraße in Pankow. Für das im Kiez umstrittene Bauprojekt erteilte das Bezirksamt Pankow ihr im Juli 2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Drei anerkannte Berliner Naturschutzvereinigungen sahen dabei jedoch die Belange des Artenschutzes in Bezug auf geschützte Brutvögel sowie Fledermäuse nicht hinreichend gewahrt und legten beim Bezirksamt Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung ein.
Um mit den vorbereitenden Baumaßnahmen (Vegetationsbeseitigung) schon vor Abschluss des laufenden Widerspruchsverfahrens beginnen zu können, stellte die Gesobau einen gerichtlichen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen hat. Die Ausnahmegenehmigung sei schon deshalb rechtswidrig, weil nicht hinreichend deutlich werde, für welche geschützten Tierarten sie gelte und auf welche genehmigungspflichtigen Beeinträchtigungen sie sich beziehe. In ihrer jetzigen Form erwecke sie vielmehr den Eindruck einer unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung. Eine weitere inhaltliche Prüfung der Ausnahmegenehmigung hat die erkennende Kammer daher nicht vorgenommen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Verwaltungsgericht Berlin
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:14.11.2025
- Aktenzeichen:VG 24 L 372/25