Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 30.12.2025 den Eilantrag der Deisterfreund.de e. V. auf vorläufige Duldung dreier Strecken für das Downhill-Mountainbiking im Deister abgelehnt.
Der Antragsteller ist ein 2012 gegründeter Verein zur Ausübung des Mountainbikesports. Ab dem Jahr 2013 erteilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller jeweils befristete Befreiungen für die Nutzung dreier Mountainbikestrecken im Landschaftsschutzgebiet im Deister. Die Antragsgegnerin verband damit die Erwartung, durch das Angebot rechtmäßiger Trails für den Mountainbikesport das rechtswidrige Anlegen weiterer Trails im Landschaftsschutzgebiet verhindern oder zumindest eindämmen zu können.
Nachdem die Antragsgegnerin zuletzt im Jahr 2023 eine bis zum 31.12.2025 befristete Befreiung erteilt hatte, beantragte der Antragsteller im Herbst 2025 die Verlängerung der Befreiung, über die die Antragsgegnerin noch nicht entschieden hat.
Die 9. Kammer hat den Eilantrag, der auf vorläufige Duldung des Betriebs der drei Mountainbikestrecken bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag gerichtet ist, abgelehnt. Ihre Entscheidung hat die 9. Kammer darauf gestützt, dass die begehrte Entscheidung zu einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache führen würde. Der Antragsteller habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihm bei einem Abwarten bis zu einer Entscheidung in der Hautsache unzumutbare und nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile drohen würden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Verwaltungsgericht Hannover
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:30.12.2025
- Aktenzeichen:9 B 11131/25