Das Oberlandesgericht Naumburg hat durch zwei Urteile den Klägern Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung durch Unternehmen des Meta-Konzerns zugesprochen.
Meta konnte nach den Feststellungen des Senats bis zum 3. November 2023
mithilfe seiner Business Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf Tausenden
von Webseiten und Apps nachverfolgen. Dazu mussten die Betroffenen
nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta habe diese Daten unbemerkt
und ohne Zustimmung der Nutzer genutzt. Nach Einführung der Abonnement-
Variante sei die Datenübertragung je nach Einstellung der Nutzer differenzierter
erfolgt. Sie führe jedoch nach wie vor zu einer umfassenden Datennutzung
durch die Beklagte. Diese Datenverarbeitung sei rechtswidrig, verstoße
gegen den Grundsatz der Datenminimierung und sei nicht von einer Einwilligung
oder sonstigen Rechtfertigungsgründen gedeckt. Der zugesprochene
Schadensersatz belief sich in einem Fall auf 1.200 € und im anderen auf
1.250€.
Umfangreiche Rechtsfolgen: Unterlassung, Löschung und Feststellung der Rechtswidrigkeit
Neben dem Schadensersatz verurteilte der 9. Zivilsenat den Meta-Konzern zu
einer generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die
Business Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzer-Daten. Außerdem
wurde die Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung festgestellt.
Die Urteile sind rechtskräftig, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen
hat und die Beschwer der unterliegenden Partei in beiden Fällen den für die
Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Betrag von 20.000 € nicht erreicht.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Oberlandesgericht Naumburg
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:05.02.2026
- Aktenzeichen:9 U 124/24 und 9 U 44/25