Die für das Hochschulrecht zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Urteilen vom 25.02.2026 zwei Klagen von Studierenden abgewiesen.
In beiden Fällen hatte die Universität Kassel Prüfungsleistungen (eine Bachelorarbeit im
Fach Informatik und eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht) für „nicht
bestanden“ erklärt und die Kläger wegen schwerer Täuschung durch verbotene
Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) auch von der Prüfungswiederholung
ausgeschlossen.
Unerlaubte Hilfsmittel
Die Kammer hat diese Bewertungen der Universität bestätigt, weil sich die
Studierenden – so auch zur Überzeugung des Gerichts – unerlaubter Hilfsmittel bedient
haben. Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in
Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes
aufgestellt.
Berufung möglich
Das Verwaltungsgericht hat gegen beide Urteile das Rechtsmittel der Berufung wegen
grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtssache zugelassen.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Verwaltungsgericht Kassel
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:25.02.2026
- Aktenzeichen:7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS