Das Amtsgericht München hatte einen Streit unter Nachbarn zu entscheiden, in dem ein Nachbar einen im Hof stehenden Dekohasen beschädigt haben soll.
Eine Münchner Klägerin stellte in einem Beet im allgemein zugänglichen Hof des von
ihr bewohnten Mehrfamilienhauses einen ca. 30cm großen, weiß-grauen, sitzenden
Hasen mit aufrechtem Oberkörper und davorsitzendem Jungtier auf.
Am 12.03.2024 soll es nach Angaben der Klägerin zu einer Beschädigung des Hasen
gekommen sein, bei der der Kopf der Hasenfigur abgerissen sei und mehrere Teile
herausgebrochen seien. Die Klägerin beziffert den Schaden auf 20 Euro. Ein Nachbar
der Klägerin soll beobachtet haben, wie die Beklagte, ebenfalls eine Bewohnerin des
Anwesens, die Dekohasenfigur zum maßgeblichen Zeitpunkt körperlich mehrere
Sekunden lang berührt habe.
Die Beklagte verweigerte jedoch eine Zahlung. Sie gab u.a. an, der Nachbar mache
Lärm, um ihre Katzen zu erschrecken. Sie selbst habe versucht, die Katzen wieder
einzufangen. Wenn es dabei zu einem Kontakt mit dem Hasen gekommen sei, sei das
die Sache des Nachbarn.
Das Amtsgericht München gab der Klage mit Urteil vom 02.01.2025 in vollem Umfang
statt und führte u.a. aus:
„Die Klägerin hat den streitgegenständlichen Anspruch auf Schadensersatz für einen
beschädigten Dekohasen in Höhe von 20,- € schlüssig begründet.
Zwar hat die Beklagte in ihrer Erwiderung gegen die Klageforderung Einwände
erhoben, diese jedoch nicht näher dargelegt, so dass sie vom Gericht ohne weitere
Erkundigungen im Einzelnen nicht überprüft werden konnten. Die Beklagte bestreitet
insbesondere nicht hinreichend deutlich, dass sie den streitgegenständlichen
Dekohasen beschädigt hätte. Ihre Ausführungen „Wenn es dabei Kontakt mit dem
Hasen gab [...] so ist dies Sache von Herrn [...]“ stellen kein zulässiges Bestreiten der
klägerischen Behauptung dar, da der Beschädigungsakt an sich hierdurch nicht
eindeutig in Frage gestellt [wird]. Auch lassen die Ausführungen der Beklagten keine
Umstände erkennen, die eine Beschädigung als unverschuldet oder gerechtfertigt
erscheinen lassen würden.“
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Amtsgericht München
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:02.01.2025
- Aktenzeichen:172 C 23447/24