Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag gegen die Durchführung der am kommenden Sonntag, den 21. Juni 2026, in Hannover geplante Veranstaltung „Fête de la Musique" abgelehnt.
Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, die von einer Bühne in der Nähe ihrer Wohnung ausgehenden Lärm- und Lichtimmissionen seien unzumutbar und gesundheitsgefährdend. Sie begehrte die Verlegung beziehungsweise Unterlassung der Veranstaltung im Bereich ihrer Wohnung.
Kulturelles Großereignis von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung
Die 9. Kammer stellte fest, dass die Veranstaltung als kulturelles Großereignis von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ein hohes öffentliches Interesse genieße. Zwar könnten die in technischen Regelwerken vorgesehenen Immissionsrichtwerte teilweise überschritten werden. Nach Auffassung des Gerichts hat die Landeshauptstadt Hannover jedoch nachvollziehbar dargelegt, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen gesundheitliche Gefahren für Anwohnerinnen und Anwohner ausgeschlossen werden können.
Veranstaltung hat einen singulären Charakter
Die Kammer betonte zudem den singulären Charakter der Veranstaltung, ihre zeitliche Begrenzung auf den Zeitraum zwischen 14 und 22 Uhr sowie die Einhaltung der Nachtruhe. Unter diesen Umständen seien die zu erwartenden Lärmimmissionen für die Antragstellerin zumutbar.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Verwaltungsgericht Hannover
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:18.06.2026
- Aktenzeichen:9 B 3874/26