AfD darf Sommerfest im Dorfgemeinschaftshaus feiern

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes hat dem Antrag des AfD Gemeindeverbandes Gersheim auf Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Gersheim für die Durchführung eines Sommerfestes stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, 3 KSVG erfüllt seien. Der Gemeindeverband sei anspruchsberechtigt, es werde Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 19 Abs. 1 KSVG verlangt, die Veranstaltung entspreche dem Widmungszweck, die Kapazitäten seien zumindest für den hilfsweise geltend gemachten Veranstaltungstag nicht ausgeschöpft und es lägen auch sonst keine durchgreifenden Hinderungsgründe vor.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.

    Angaben zum Gericht:

    • Gericht:Verwaltungsgericht des Saarlandes
    • Entscheidungsart:Beschluss
    • Datum:17.07.2026
    • Aktenzeichen:3 L 1677/26

    Verwaltungsgericht des Saarlandes,