Einem Mann wurde vorgeworfen seinem Freund auf der Heimreise von einer Regatta über Bord gestoßen zu haben. Die vom Landgericht Berlin wegen Mordes verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Der der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Angeklagten zurückgewiesen. Das Landgericht Berlin I hatte den Angeklagten am 19. Januar 2026 wegen Heimtückemordes und Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Der zur Tatzeit 64 Jahre alte Angeklagten und sein 71-jähriger Freund waren auf der Heimreise von einer Regatta vor der Küste Schwedens. Auf dem Boot gerieten die beiden in einen heftigen Streit, bei dem der Freund über Bord ging. Erst nach etwa einer Stunde und den wiederholten Eingriffen zweier anderer Segler, holte der Angeklagte den Überbordgegangenen zurück auf das Boot. An Bord ging der Streit weiter. Der Angeklagte umklammerte seinen Freund und griff ihn grob an Hals und Gesicht an. Um dem zu entkommen, flüchtete der Freund ins Wasser und ließ sich zum Boot der beiden anderen Segler treiben. Er war sicher, dass der Angeklagte als letzter Mann an Bord das Boot nicht verlassen würde. Dem widersprechend sprang ihm aber der Angeklagte unbemerkt hinterher und näherte sich dem arglosen und erschöpften Freund von hinten. Er drückte ihn mit Tötungsabsicht so lange unter Wasser, bis er ertrank.
Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil aufgrund der Sachrüge und einer Verfahrensbeanstandung des Angeklagten. Es wurden aber keine Rechtsfehler zu dessen Nachteil gefunden, womit das Urteil des Landgerichts rechtskräftig ist. Die lebenslange Freiheitsstrafe bleibt somit bestehen.
- Vorinstanz:
- Landgericht BerlinUrteil[Aktenzeichen: 522 Ks 3/25]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Landgericht Berlin
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:06.10.2026
- Aktenzeichen:5 StR 375/26