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BAG: Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss Bestimmung über davon betroffene Arbeitnehmer enthalten
Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss eine Bestimmung dazu enthalten, welche Arbeitnehmer von der Kurzarbeit betroffen sind. Unzulässig ist es, die Auswahl der Arbeitnehmer im Ermessen des Arbeitgebers zu stellen. Ist dies der Fall, ist die Betriebsvereinbarung unwirksam und somit die Kurzarbeit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.