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Kein generelles waffenrechtliches Bedürfnis für Schalldämpfer zum Zweck der Jagdausübung
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein in Berlin lebender Kläger, der in seiner Freizeit der Jagd nachgeht, nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erwerbsberechtigung für einen Schalldämpfer zum Zwecke der Jagdausübung hat. Damit bestätige das Oberverwaltungsgericht im Ergebnis die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.