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Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einzug des Jagdscheins nach Verurteilung wegen Nachstellens rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Jäger nach einer Verurteilung wegen Nachstellens zu Recht die Waffenbesitzkarte widerrufen und der Jagdschein entzogen werden darf. Das Gericht verwies darauf, dass bei einer Person, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, unwiderlegbar die waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit vermutet wird.