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Fahrzeughändler muss erhaltene Anzahlung für Ferrari wegen Abweichungen von vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen des Fahrzeugs zurückerstatten
Eine Dortmunder Firma, die mit hochwertigen Fahrzeugen handelt, muss einer Prager Handelsfirma eine Anzahlung von 40.000 Euro für einen Ferrari LaFerrari erstatten, weil sie den Ferrari nicht zu den vereinbarten Konditionen liefern konnte und die Prager Firma deswegen wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund.