Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Künstler am Staatstheater Braunschweig für die Dauer ihrer Gastspielverpflichtung durchgehend sozialversicherungspflichtig sind. Die Beitragspflicht erstreckt sich vom ersten Probentag bis zum letzten Vorstellungstag.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Staatstheater die betreffenden Künstler lediglich
für die Probenphase und die Premiere als sozialversicherungspflichtig angesehen. Für die
nachfolgenden Aufführungen bestand nach Ansicht des Theaters nicht die nötige
Eingliederung in den Betrieb und auch keine Weisungsgebundenheit. Denn in dieser Zeit
könnten die Künstler auch für andere Häuser tätig werden und würden von dieser
Möglichkeit auch regelmäßig Gebrauch machen. Zudem seien manche Partien auch doppelt
besetzt, so dass ein Auftritt offen sei.
Rentenversicherung setzt Nachforderung von
Sozialversicherungsbeiträgen fest
Demgegenüber ging die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund im Rahmen einer
Betriebsprüfung von Dauerbeschäftigungen aus und nahm eine Nachforderung von
Sozialversicherungsbeiträgen von ca. 9.200 Euro vor.
LSG bejaht Beitragspflicht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat sich - anders als noch das erstinstanzliche Gericht - der Rechtsauffassung der DRV angeschlossen. Das Gericht stützte sich auf neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach Sozialversicherungspflicht bei einer durchgehenden Beschäftigung nach Art einer Dienstbereitschaft bestehen kann. Die Künstler seien nach der hier vorliegenden Vertragslage bereits mit der Unterzeichnung des Gastspielvertrags eine Verpflichtung über nachfolgende Vorstellungstermine eingegangen. Das Staatstheater habe das vertragliche Recht gehabt, auch weitere Vorstellungen von den Künstlern zu verlangen und die Künstler hätten sich verpflichtet, weitere Termine zu vereinbaren. Allein die
einvernehmliche Absprache der Termine könne über die permanente Bereitschaft zur
Arbeitsleistung nicht hinwegtäuschen. Die kurzfristige Dienstbereitschaft sei in diesem Falle
vielmehr Teil der geschuldeten Arbeitsleistung.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Operettensänger steht auch im Rahmen eines Gastspielvertrags in versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis ( Landessozialgericht Nordrhein-WestfalenUrteil[Aktenzeichen: L 8 R 655/14] )
- Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbständig beschäftigt ( Landessozialgericht Rheinland-PfalzUrteil[Aktenzeichen: L 6 R 95/14] )
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:17.05.2017
- Aktenzeichen:L 4 KR 86/14