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Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach Einstellung eines Drogendeliktverfahrens gegen Geldbuße rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung rechtmäßig ist, wenn zuvor von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen eines Drogendelikts gegen Geldbuße eingestellt wurde. Der damit verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist gerechtfertigt, wenn durch die erkennungsdienstliche Behandlung die Aufklärung von Straftaten gefördert wird.