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Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten ist. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Mit dieser Entscheidung wies das Bundesverfassunsgericht vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete ...